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Sprungrevision im "Zigarettenschnipser-Fall" erfolgreich

Am 02.07.2021 verurteilte das Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein den Mandanten von Rechtsanwältin Hierstetter unter anderem wegen versuchter Körperverletzung in Tateinheit mit versuchter Sachbeschädigung, weil dieser eine Zigarette in Richtung eines Polizeibeamten schnipste. Der Angeklagte ließ sich dahingehend ein, dass er sich der Zigarette lediglich habe entledigen wollen. Der Beamte stand mindestens drei Meter von dem Angeklagten weg. Gleichwohl verurteilte das Gericht den Mandanten von Rechtsanwältin Hierstetter, wie von der Staatsanwaltschaft beantragt. Wegen dieser und weiterer Taten verhängte dad Gericht eine Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Monaten und setzte die Vollstreckung dieser Freiheitsstrafe zur Bewährung aus.

Auf die Sprungrevision von Frau Rechtsanwältin Carolin Hierstetter hob das Oberlandesgericht Zweibrücken mit Beschluss vom 13.01.2022, Az. 1 OLG 2 Ss 66/21, das Urteil auf und verwies die Sache an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Ludwigshafen am Rhein zurück. Das Revisionsgericht stellte fest, dass das Urteil des Amtsgerichts in mehrerlei Hinsicht durchgreifenden rechtlichen Bedenken begegnet. Insbesondere, so ließ das Oberlandesgericht durchblicken, erscheint die Verhängung einer Freiheitsstrafe bei den dem Angeklagten vorgeworfenen Taten unangebracht.

Die Entscheidung ist in der beigefügten Datei abrufbar.

OLG Zweibrücken Beschluss v. 13.01.2022
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