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Rechtsgebiete » Vermögensdelikte

In der polizeilichen Kriminalstatistik bilden Diebstahl und Betrug, die sogenannten Delikte gegen das Vermögen, mehr als die Hälfte aller erfassten Straftaten. Aufgrund des Massencharakters dieser Verfahren besteht gerade hier in besonderer Weise die Gefahr, dass Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte den Besonderheiten des Einzelfalles nicht gerecht werden. Gerade hier ist es besonders wichtig, professionell verteidigt zu werden, um eine routinemäßige Aburteilung des eigenen Falles zu vermeiden.

Frau Rechtsanwältin steht Ihnen daher im Falle des Vorwurfs des Betrugs, der Untreue, des Diebstahls und weiteren Delikten mit Rat und Tat zur Seite.

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