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Rechtsgebiete » Wiederaufnahme

Wenn ein Strafverfahren rechtskräftig abgeschlossen ist, wenn alle Instanzen durchlaufen wurden und die Strafe feststeht, dann gibt es nur noch eine Möglichkeit, eine ungerechtfertigte Verurteilung aufzuheben:

Das Wiederaufnahmeverfahren.

 

Diese Verfahren sind sehr aufwändig und nur unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen zulässig. Hier benötigen Verurteilte die Hilfe eines Strafverteidigers, der sich gerade dann mit voller Kraft für sie einsetzt, wenn bereits alle Hoffnung verloren scheint.

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