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Rechtsgebiete » Strafvollzugsrecht

Wer zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde, sieht sich in der Justizvollzugsanstalt dem totalen Zugriff des Staates ausgesetzt, 24 Stunden am Tag, 7 Tage in der Woche. In diesem besonderen Gewaltverhältnis gerät allzu oft aus dem Blick, dass auch Strafgefangene verbürgte Rechte haben. Um diese Rechte durchzusetzen, bedarf es der Hilfe eines professionellen Strafverteidigers, der sich mit dem Strafvollzugsrecht und den Gepflogenheiten der Justizvollzugsanstalten auskennt. Hier gilt es, frühzeitig zu handeln, auch und vor allem im Hinblick auf die Möglichkeit einer vorzeitigen Entlassung (Halbstrafe, 2/3-Termin, 7/12-Termin).

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