- 2. Feb. 2019
- 1 Min.
Erfolgreiche Revision zum BGH
Das Landgericht Mosbach verurteilte den Mandanten im Sommer 2018 wegen schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung unter Einbeziehung einer anderen Strafe zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von elf Jahren. Im Rahmen ihrer 96-seitigen Revision stützte sich Frau Rechtsanwältin Hierstetter u. a. darauf, dass das Gericht den Angeklagten zu unrecht wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt hatte und bei der Strafzumessung nicht berücksichtigt hatte, dass der A
85 Ansichten0 Kommentare