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Rechtsgebiete » Berufung & Revision

Wenn Sie erstinstanzlich nicht verteidigt waren oder Ihren Verteidiger wechseln möchten, steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Hierstetter selbstveständlich auch im Berufungsverfahren gern zur Verfügung.

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Gleiches gilt, wenn Sie Revision gegen ein Urteil einlegen möchten. In der Regel sind Revisionen gegen amtsgerichtliche Urteile untypisch; ist jedoch in erster Instanz das Landgericht zuständig, ist als Rechtsmittel lediglich die Revision zum Bundesgerichtshof möglich.

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Rechtsanwältini Hierstetter hat unter anderem folgende Beschlüsse im Wege der Revision beim Bundesgerichtshof erstritten:

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Strafrecht Mannheim Heidelberg

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