top of page

Rechtsgebiete » Berufung & Revision

Wenn Sie erstinstanzlich nicht verteidigt waren oder Ihren Verteidiger wechseln möchten, steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Hierstetter selbstveständlich auch im Berufungsverfahren gern zur Verfügung.

Gleiches gilt, wenn Sie Revision gegen ein Urteil einlegen möchten. In der Regel sind Revisionen gegen amtsgerichtliche Urteile untypisch; ist jedoch in erster Instanz das Landgericht zuständig, ist als Rechtsmittel lediglich die Revision zum Bundesgerichtshof möglich.

Rechtsanwältini Hierstetter hat unter anderem folgende Beschlüsse im Wege der Revision beim Bundesgerichtshof erstritten:

Strafrecht Mannheim Heidelberg

bottom of page