Rechtsgebiete » Ordnungswidrigkeiten
Große Bereiche des Strafrechts hat der Gesetzgeber im Laufe der Zeit in das Ordnungswidrigkeitenrecht ausgegliedert. Hier droht zwar in der Regel keine Haft; die möglichen Konsequenzen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens reichen aber vom Verlust des Führerscheins bei Verkehrsdelikten über erhebliche finanzielle Folgen, etwa in baurechtlichen Verfahren, bis hin zu beruflichen Folgen, etwa im Gewerberecht. Da es sich prozessual beim Ordnungswidrigkeitenrecht im Kern um Strafrecht handelt, bedarf es eines versierten Strafverteidigers, um sich der drohenden Sanktionen zu erwehren.
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