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Rechtsgebiete » Jugendstrafrecht

Auf dem Gebiet des Jugendstrafrechts zu verteidigen stellt keine alltägliche Verteidigung dar. Aufgabe des Strafverteidigers ist es nicht nur, den Jugendlichen standesgemäß zu verteidigen; vielmlehr muss der Strafverteidiger auch als Erziehungsberechtigter agieren, um den Jugendlichen von seinen Verfehlungen abzubringen und ihn wieder in die richtige Bahn zu lenken.

Der Bereich des Jugendstrafrechts erfordert Spezialwissen. Als Strafverteidiger und Fachanwälte für Strafrecht bieten wir auf dem Gebiet des Jugendstrafrechts eine kompetente Beratung und Vertretung.

Anwalt für Jugendstrafrecht

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