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Post aus Karlsruhe - BGH hebt Einziehungsentscheidung auf

Kurz und knackig begründet der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 13.01.2021 - 1 StR 455/20 - warum die Revision des Angeklagten, begründet von Frau Rechtsanwältin Hierstetter, erfolgreich ist. Rechtsanwältin Carolin Hierstetter hatte im Rahmen der Revisionsbegründung dargelegt, weshalb die Einziehungsentscheidung des Landgerichts Karlsruhe zulasten ihres Mandanten falsch war. Der Generalbundesanwalt schloss sich dieser Auffassung an. Der BGH bezog sich wiederum auf die Stellungnahme des GBA und machte sich diese zu Eigen.


Die Entscheidung ist auch abrufbar unter:


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