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Filmen erlaubt?

Der Mandant von Frau Rechtsanwältin Hierstetter wurde von dem Amtsgericht Kaiserslautern zu einer Gesamtgeldstrafe u. a. wegen Beleidigung und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte verurteilt. Im Zuge einer Auseinandersetzung mit Beamten im Fritz-Walter-Stadion anlässlich eines dort ausgetragenen Fußballspiels wurde meinem Mandanten das Mobiltelefon abgenommen, weil dieser einen nach seinem Dafürhalten rechtswidrigen Polizeieinsatz zu Beweissicherungszwecken filmte. Hierdurch sei es seitens meines Mandanten zur Begehung mehrerer Straftaten gekommen.

Gegen dieses Urteil legte Frau Rechtsanwältin Carolin Hierstetter Sprungrevision zum Oberlandesgerichts Zweibrücken ein. Mit Erfolg. Die Entscheidung ist unter beigefügter PDF abrufbar.

OLG Zweibrücken 1 OLG 2 Ss 33-21
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