Dem Wunsch des Beschuldigten nach einem bestimmten Anwalt ist zu entsprechen...
Rechtsanwältin Hierstetter wurde von einem inhaftierten Beschuldigten, gegen den derzeit ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des versuchten Totschlags anhängig ist, gebeten, seine Verteidigung zu übernehmen. Dem Beschuldigten war zu diesem Zeitpunkt bereits ein anderer, ihm unbekannter Pflichtverteidiger beigeordnet, welcher sich noch nicht einmal die Mühe gemacht hatte, seinen Mandanten im Rahmen der Haftbefehlseröffnung aufzusuchen. Trotz mehrfacher Bitte des Beschuldigten, Rechtsanwältin Hierstetter eine Besuchserlaubnis zu erteilen und diese als seine Rechtsanwältin "zuzulassen" (O-Ton des Mandanten), weigerten sich Staatsanwaltschaft und Amtsgericht (zunächst) beharrlich. Das Landgericht hat diesem Wahnsinn nun einen Riegel vorgeschoben.
Eine kurze Darstellung des Verfahrens können Sie unter folgendem Link lesen:
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