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Erfolgreiche Revision zum BGH

Das Landgericht Mosbach verurteilte den Mandanten im Sommer 2018 wegen schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung unter Einbeziehung einer anderen Strafe zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von elf Jahren. Im Rahmen ihrer 96-seitigen Revision stützte sich Frau Rechtsanwältin Hierstetter u. a. darauf, dass das Gericht den Angeklagten zu unrecht wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt hatte und bei der Strafzumessung nicht berücksichtigt hatte, dass der Angeklagte bereits im Ermittlungsverfahren die Namen der Mittäter preisgab. Der Bundesgerichtshof gab ihr Recht. Eine andere Kammer des Landgerichts Mosbach hat sich jetzt im Rahmen einer neuen Verhandlung Gedanken zu machen, wie hoch die Strafe für den Angeklagten ausfallen soll.


Den von Rechtsanwältin Hierstetter erstrittenen Beschluss finden Sie unter dem Link http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&az=1%20StR%20512/18&nr=92112.

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