Mildes Urteil beim Schwurgericht Karlsruhe
Die Anklage lautete auf versuchten Heimtückemord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Die Kammer verurteilte den Angeklagten, der seine Frau unvermittelt mit einem Küchenmesser mit einer Klingenlänge von 13 cm angegriffen haben soll, zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 6 Monaten. Die Staatsanwaltschaft beantragte, eine Freiheitstrafe von 8 Jahren. Rechtsanwältin Hierstetter erachtete eine Freiheitsstrafe von 3 Jahren für tat- und schuldangemessen. Das Gericht blieb damit deutlich unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft zurück.
Der TV-Bericht des Senders Baden TV ist unter folgendem Link abrufbar: https://baden-tv.com/urteil-im-prozess-um-versuchten-mord/