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Arbeit statt Gefängnis - dem OLG Karlsruhe sei Dank!

Ein harter Kampf um die Freiheit des Mandanten war notwendig, bis Rechtsanwältin Hierstetter den alles entscheidenden Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe in Händen hielt. Ihr Mandant war wegen schwerer räuberischer Erpressung vom Landgericht Mannheim zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 9 Monaten verurteilt worden. Die Tat hatte der Mandant aufgrund finanzieller Not begangen. Noch im Ermittlungsverfahren konnte Rechtsanwältin Hierstetter eine Außervollzugsetzung des bereits vollstreckten Haftbefehls erwirken. Die wiedergewonnene Freiheit nutzte der Mandant und bemühte sich um einen neuen Arbeitsplatz. Die neue Arbeitsstelle brachte ihm ein so hohes Gehalt ein, dass jedenfalls von einer finanziellen Not nicht mehr zu sprechen war. Er hatte sich zurück auf die rechte Bahn gekämpft - wäre da nicht plötzlich die Ladung zum Strafantritt gewesen. Rechtsanwältin Hierstetter versuchte daher, die Aufschiebung der Vollstreckung zu erwirken, damit der Mandant weiterhin seiner Arbeit nachgehen kann. Staatsanwaltschaft und Landgericht Mannheim weigerten sich - das Oberlandesgericht Karlsruhe schloss sich der Auffassung von Rechtsanwältin Carolin Hierstetter an.


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