Begründungspflicht bei gleichbleibender StrafeGleichbleibende Freiheitsstrafe trotz Wegfall von Tatbeständen in der Berufungsinstanz bedarf detaillierter Begründung durch das Berufungsgericht, so das OLG Karlsruhe
Gleichbleibende Freiheitsstrafe trotz Wegfall von Tatbeständen in der Berufungsinstanz bedarf detaillierter Begründung durch das Berufungsgericht, so das OLG Karlsruhe