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Rechtsgebiete » Sexualstrafrecht

Wer sich dem Vorwurf der Begehung einer Sexualstraftat ausgesetzt sieht, muss nicht nur mit empfindlichen Freiheitsstrafen rechnen. Er sieht sich außerdem einer Anschuldigung gegenüber, die geeignet ist, ihn bereits vor einem Prozess erheblich in Misskredit zu bringen.

 

Gerade diese Verfahren ziehen häufig die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf sich und sind geeignet, Beschuldigte bloßzustellen und brandzumarken, selbst wenn es zu einem Freispruch kommt. Die Beweislage in diesen Verfahren ist häufig dünn und die Gefahr einer Falschbeschuldigung muss stets besonders sorgfältig geprüft werden.

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Frau Rechtsanwältin Hierstetter verteidigt seit Jahren erfolgreich auf dem Gebiet des Sexualstrafrechts. Im Falle von Vorwürfen der Vergewaltigung, des sexuellen Kindesmissbrauchs oder anderen Sexualstraftaten bedarf es einer genauen Prüfung des Wahrheitsgehalts der erhobenen Anschuldigungen. In keinem Rechtsgebiet kommt es nach den Erfahrungen von Rechtsanwältin Hierstetter so häufig zu Falschbeschuldigungen wie bei einem Vorwurf eines Sexualdelikts.

Anwalt für Sexualdelikte

Anwalt für Vergewaltigung

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