- 14. Feb. 2020
- 1 Min.
BGH hebt Urteil zum zweiten Mal auf!
Der Mandant, dem sexueller Missbrauch eines Kindes vorgeworfen wird, wurde bereits erstinstanzlich - damals noch von einer anderen Kanzlei verteidigt - zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Nach der Verurteilung übernahm Rechtsanwältin Inga Berg die Verteidigung und begründete - erfolgreich - die zum BGH eingelegte Revision. Trotz Aufhebung und Zurückverweisung urteilte das Landgericht Mannheim erneut zuungunsten unseren Mandanten und verurteilte diesen abermals - zu Unrecht -
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